Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Verantwortlich für alle Arbeitsschutzmassnahmen sind Sie als Arbeitgeber!
§ 3 ArbSchG

 

Möglichkeit 1: Sie wählen ein "alternatives Betreuungsmdell" und lassen sich selbst ausbilden (Dauer 2 Jahre - 32 Lehreinheiten mit Präsenzphasen bei Ihrer BG)
§ 2 DGUV A2 Anlage 3 zu §2 Abs 4

 

Möglichkeit 2: Sie beschäftigen eine eigene Sicherheitsfachkraft mit umfangreicher Ausbildung (Dauer 2 Jahre  mit mehreren Präsenzphasen bei Ihrer BG)

§ 2 DGUV A2

 

Möglichkeit 3: Sie bestellen eine bereits qualifiziert ausgebildete externe Sicherheitsfachkraft.

 

Ich erstelle Ihnen hierzu gerne Ihr individuelles Angebot :

Ich benötige dazu vorerst nur folgende Angaben:

 

  • Firmensitz und Filialen
  • Hauptgeschäftstätigkeit
  • Zugehörigkeit zu welcher Berufsgenossenschaft
  • Anzahl Mitarbeiter kaufmännisch und gewerblich
  • haben Sie bereits eine Vorbildung in Arbeitssicherheit?
  • haben Sie bereits BG-ausgebildete Sicherheitbeauftragte?

 

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