Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Verantwortlich für alle Arbeitsschutzmassnahmen sind Sie als Arbeitgeber!
§ 3 ArbSchG
Möglichkeit 1: Sie wählen ein "alternatives Betreuungsmdell" und lassen sich selbst ausbilden (Dauer 2 Jahre - 32 Lehreinheiten mit Präsenzphasen bei Ihrer BG)
§ 2 DGUV A2 Anlage 3 zu §2 Abs 4
Möglichkeit 2: Sie beschäftigen eine eigene Sicherheitsfachkraft mit umfangreicher Ausbildung (Dauer 2 Jahre mit mehreren Präsenzphasen bei Ihrer BG)
§ 2 DGUV A2
Möglichkeit 3: Sie bestellen eine bereits qualifiziert ausgebildete externe Sicherheitsfachkraft.
Ich erstelle Ihnen hierzu gerne Ihr individuelles Angebot :
Ich benötige dazu vorerst nur folgende Angaben: